IHRE ABWASSERENTSORGUNG
IN HOLZKIRCHEN
Kontakt
Kläranlage Holzkirchen
08024-9997-0
Öffnungszeiten
Mo - Fr
07-12 Uhr
Mo - Do
13-17 Uhr
Kanal
Grundstücksentwässerung
Kanalauskunft
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GemeindlicheEinrichtungen
und Abwasser Holzkirchen
Kommunalunternehmen
Industriestrasse 8
83607 Holzkirchen
Informationen zur Planung und Herstellung
von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Für Planer, Bauherren und
ausführende Baufirmen
Die Planung und Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage ist nach
den derzeitigen gültigen EN- und DIN Normen sowie den allgemein
anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Dieser Leitfaden soll helfen, eventuelle Fehler und späteren Ärger beim
Betrieb für den Bauherrn bzw. bei der Abnahme durch die GEA
Holzkirchen KU zu vermeiden.
1. Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage
1.1 Vorbereitungen
1.2 Erforderliche Unterlagen für den Entwässerungsplan
1.3 Notwendige Angaben im Entwässerungsplan
1.4 Rückstauebene
1.5 Dienstbarkeiten
2. Planung und Herstellung der
Grundstücksentwässerungsanlage
2.1 Grundstücksanschlüsse
2.2 Die Grundstücksentwässerungsanlage
2.3 Die Hausinstallation
2.4 Schutz gegen Rückstau
3. Abscheideranlagen
4. Baubeginnanzeige und Abnahme
5. Auskunft und Rückfragen
1. Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage
Es gilt die Entwässerungssatzung der Abwasserbeseitigung Holzkirchen KU, im
folgenden GEA Holzkirchen KU, in der jeweils gültigen Fassung.
Zur Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage ist nach §10 der
Entwässerungssatzung ein prüffähiger Entwässerungsplan in
4-facher Ausfertigung zu erstellen und einzureichen.
(Die Anzahl der einzureichenden Pläne weicht noch von der aktuellen Fassung der
Entwässerungssatzung ab)
Vorbereitungen:
•
Vor Beginn der Entwässerungsplanung ist eine Kanalauskunft bei der GEA
Holzkirchen KU anzufordern , wenn möglich mit Beilage eines Katasterplanauszuges
bzw. Angaben zur Flurnummer und der Grundstücksfläche.
•
Kanalauskunft bei der GEA Holzkirchen KU
Der Planer oder Bauherr erhält vorab Angaben zum Bestand des öffentlichen
Schmutzwasserkanals hinsichtlich Lage und Höhe bzw. über bereits vorhandene
Grundstücksanschlüsse. Grundstücksentwässerungsanlagen sind grundsätzlich
über bereits bestehende Grundstücksanschlüsse zu entwässern.
Vor Baubeginn sind sämtliche Maßangaben zu prüfen. Für die Richtigkeit dieser
Angaben kann seitens der GEA keine Gewähr übernommen werden.
Kanalauskünfte erhalten sie bei der GEA Holzkirchen KU,
Industriestrasse 8, Büro Bautechnik
08024 9997-
22
Herr Sterrer
Sterrer@gea-holzkirchen.bayern
08024 9997-
21
Herr Spallek
Spallek@gea-holzkirchen.bayern
oder in der Kläranlage Holzkirchen, Meßnerstraßl 24,
83607 Holzkirchen / Fellach
•
Erforderliche Unterlagen des Entwässerungsplans
o
Übersichtslageplan (M=1:1000) mit Eintragung der vorhandenen und
geplanten Bauten sowie einer Prinzipdarstellung der Entwässerung bis zum
öffentlichen Schmutzwasserkanal.
Hierfür kann eine Kopie der Kanalauskunft zu Hilfe genommen werden
o
Grundriss- und Flächenpläne (M=1:100) vom KG und EG sind unter
Berücksichtigung folgender Punkte vorzulegen:
▪
Darstellung der Grundstücksentwässerung einschließlich aller
Entwässerungsgegenstände im Haus sowie außerhalb
▪
Der Anschlusskanal / Anschlusskanäle sind einschließlich ihrer
Übergabeschächte bis zum öffentlichen Schmutzwasserkanal
einzuzeichnen
▪
Der Verlauf des öffentlichen Schmutzwasserkanals ist darzustellen, die
Angaben hierfür können aus dem Kanalauskunftsblatt übernommen
werden
o
Längsschnitte aller Leitungen = Strangabwicklung (M=1:100) mit Darstellung
der Entwässerungsgegenstände, der Grundstücksentwässerung und des
Anschlusskanals bis zum öffentlichen Schmutzwasserkanal bezogen auf
Normal-Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände und
Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte,
Gefälle und Material der Kanäle und Schächte zu ersehen sind.
Für Grundstücksentwässerungsanlagen in die gewerbliches Abwasser (d.h. bei
gewerblicher Nutzung des Gebäudes ) eingeleitet werden soll, sind je ein Grundrissplan
aller Gebäudegeschosse mit allen abwassertechnisch relevanten Angaben inkl. der
Darstellung evtl. Abwasserbehandlungsanlagen notwendig.
Folgende Angaben sind zur Prüfung der Unterlagen notwendig und am
Entwässerungsplan anzugeben
•
Höhe der Rückstauebene
Als Rückstauebene gilt die Oberkante der Abdeckung des nächstliegenden
Kontrollschachtes des öffentlichen Schmutzwasserkanals oberhalb der
Anschlussstelle für das jeweilige Grundstück zuzüglich eines Sicherheitspuffers von
20 cm.
Beispiel: OK Schacht bei 677,50 müNN +20cm --> Rückstauebene = 677,70 müNN
•
Höhe des Fertigfußbodens im EG, der Kellersohle, der Schachtdeckel sowie
Gelände und Kanalsohlenhöhen
Gegen den Rückstau des Abwassers aus dem öffentlichen Schmutzwasserkanal hat
sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. Für Schäden durch Rückstau haftet
die GEA Holzkirchen KU nicht! Siehe §9 Abs. 5 EWS
Dienstbarkeiten: Verläuft die Entwässerung über Nachbargrundstücke oder werden Teile
der Grundstücksentwässerungsanlage bzw. Grundstücksanschlüsse gemeinsam benutzt,
so sind die entsprechenden Kanaleinlegerechte / Grunddienstbarkeiten grundbuchamtlich
zu sichern.
Empfehlenswert ist zusammen mit den erforderlichen Grunddienstbarkeiten gleichzeitig
eine Regelung über die Sanierungs- und Wartungskosten des betroffenen Teils der
Grundstücksentwässerungsanlage zu treffen.
Eine Sicherung durch die Eintragung von Grunddienstbarkeiten muss auch dann erfolgen,
wenn die Entwässerung über ein Grundstück der Marktgemeinde erfolgt (außer bei
öffentlichen Verkehrsflächen).
Der Nachweis der eingetragenen Grunddienstbarkeiten oder die Dienstbarkeitsbestellung
ist zusammen mit den Entwässerungsunterlagen vorzulegen.
2. Planung und Herstellung der
Grundstücksentwässerungsanlage
Die Planung und Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage
ist nach den derzeitigen gültigen EN und DIN Normen
(EN 12056, EN 752, EN 1610, und DIN 1986 ) sowie den allgemein
anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
2.1 Grundstücksanschlüsse
Grundstücksanschlüsse sind nach §3 der EWS die Leitungen vom Kanal bis einschl.
des Kontrollschachts (Anschlusskanäle).
Die Grundstücksanschlüsse werden vom KU-Abwasserbeseitigung Holzkirchen
hergestellt, angeschafft, verbessert, erneuert, verändert,
beseitigt und unterhalten. Das Unternehmen kann, soweit die Grundstücksanschlüsse
nicht nach § 1 Abs. 3 “Zur Entwässerungsanlage der GEA gehören auch die im
öffentlichen Straßengrund liegenden Grundstücksanschlüsse bis zur Grenze
der anzuschließenden Grundstücke”
Bestandteil der Entwässerungsanlage sind, auf Antrag zulassen oder von Amtswegen
anordnen, dass der Grundstückseigentümer den Grundstücksanschluss ganz oder
teilweise herstellt, anschafft, verbessert, erneuert, verändert, beseitigt und unterhält.
Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung
und Beseitigung sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse i.S. des § 3
EWS einschl. Kontrollschacht ist mit Ausnahme des Aufwandes, der auf die im
öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, in der
jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten.
ACHTUNG:
Werden bereits erschlossene Grundstücke nachträglich geteilt, ist die Entwässerung
mittels Grunddienstbarkeiten über den ursprünglich vorhandenen Grundstücksanschluss
zu regeln.
Ist dies technisch oder privatrechtlich nicht möglich, ist der Aufwand für die Herstellung
zusätzlicher Grundstücksanschlüsse INKLUSIVE des Aufwands, der auf die im
öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, in der
tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.